Jörg M. Karaschewski
Die Symbolik des Pachtgebietes Kiautschou
Die Flaggensymbolik des Pachtgebietes Kiautschou unterscheidet sich in einigen Punkten von denen der Schutzgebiete. Es unterstand als Pachtgebiet dem Reichsmarineamt und nicht dem Reichskolonialamt. Insofern wurde dort die Reichskolonialflagge nicht geführt. Im Gegensatz zu den Schutzgebieten wurde bis zur Übergabe des Pachtgebietes die Reichskriegsflagge in ihrer jeweils aktuellsten Ausführung gezeigt (siehe auch unter "Staatliche Flaggen").
Die Symbolik des Pachtgebietes Kiautschou weist gegenüber den Schutzgebieten drei markante Besonderheiten auf.
Die Flagge des Gouverneurs
Allerhöchste
Ordre betreffend die Kiautschaugebietes. Vom 01. März 1898: Der Gouverneur
führt innerhalb seines Dienstbereichs als Kommando- und
Unterscheidungsabzeichen eine Flagge wie diejenige des Gouverneurs von
Ostafrika. Die für letzteren in der Flaggen und Salutordnung erlassenen
Bestimmungen finden für die Flagge des Gouverneurs im Kiautschaugebiet mit der
Abweichung Anwendung, daß für letztere, ebensowie für die Person des
Gouverneurs 13 Schuß als Salut zuständig sind, sofern nicht durch die
persönliche Rangstellung ein höherer Salut vorgeschrieben ist.
Kapitän
z.S. Meyer-Waldeck letzter Gouverneur von Kiautschou
Ausschließlich die Gouverneure von Deutsch Ostafrika und Kiautschou hatten ein eigenes Unterscheidungszeichen.
Die Fahne des III. Seebataillons
Nach derzeitigem Kenntnisstand führten die Schutztruppen in den Deutschen Kolonien keine Truppenfahnen. Nur das III. Seebataillon erhielt eine Fahne während seines Dienstes in Kiautschou.

Das Fahnentuch wurde am 07. November 1914 vor der Übergabe Kiautschous durch die verbliebene Truppe verbrannt. Die Fahnenspitze (andere Quellen sprechen auch vom Fahnenstock) wurde durch den "Flieger von Tsingtau" Günther Plüschow ausgeflogen. Die Fahnenspitze (der Fahnenstock), ist seit dem 2. Weltkrieg verschollen. Es wird angenommen, dass sie im Museum für Meereskunde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört wurde.
Ein Wappen für Kiautschou?
Im Gegensatz zu den Schutzgebieten, war für das Pachtgebiet Kiautschou kein eigenes Wappen und auch keine Flagge geplant. Gelegentlich wird jedoch ein Wappen in Form eines Adlers vor einem Anker beschrieben.


Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um das Signet des Reichsmarineamtes. Das Signet fand in allen Bereichen des Reichsmarineamtes Anwendung und hat keinen ausschließlichen Bezug zu Kiautschou.
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