Jörg M. Karaschewski
Staatliche Flaggen in den Deutschen Schutzgebieten
Unter staatlichen Flaggen sind all jene Flaggen zu verstehen, die aufgrund von gesetzlichen Regelungen bzw. Anordnungen mit einem klar reglementierten Muster geführt werden.
Unter allen in den Deutschen Schutzgebieten benutzen Flaggen ist wohl die Reichskriegsflagge die bekannteste. Weniger bekannt ist, dass es im Zeitraum des Bestehens der Schutzgebiete drei unterschiedliche Versionen dieser Flagge gab. Da die Einführungsdaten und die sogenannten Aufbrauchfristen eindeutig geregelt waren, bieten diese Flaggen auch mit Blick auf die sehr weite Verbreitung die beste Möglichkeit älteres Bildmaterial zeitlich einzuordnen.

Die zu Beginn der kolonialen Bestrebungen eingesetzte Reichskriegsflagge (in dieser Form geführt seit 01. Oktober 1867 gemäß allerhöchstem Präsidialerlass über die Norddeutsche Kriegsflagge vom 04. Juli 1867) wurde durch allerhöchste Order betreffend Reichskriegsflagge vom 19. Dezember 1892 durch Austausch des Adlers modifiziert. Die Aufbrauchfrist der noch vorhandenen Kriegsflaggen mit dem Adler alten Modells endete gemäß Bekanntmachung des Reichsmarine Amtes vom 28. Dezember 1892 am 01. Januar 1895.

Das Foto zeigt die Station Massoko in Deutsch Ostafrika.
Am 26. September 1903 wurde dann die Streifenbreite des Kreuzes deutlich vergrößert, vermutlich um sich noch deutlicher von der britischen Kriegsflagge zu unterscheiden. Die Aufbrauchfrist der Vorversion endete am 01. April 1906. Die Flaggenvariante von 1903 blieb bis zum Ende der Schutzgebiete gültig und ist die heute bekannteste Flagge des Kaiserreiches.

Neben der Reichskriegsflagge hat die Dienstflagge des Reichskolonialamtes und des Auswärtigen Amtes den höchsten Bekanntheitsgrad. Sie war die erste staatliche Flagge, die primär für den Einsatz in den Schutzgebieten kreiert wurde.
Auf Basis dieses, auch Reichskolonialflagge genannten Tuches, wurde jeweils eine Flagge für die Lotsen- sowie die Zollverwaltungen in den Schutzgebieten entwickelt.

Der
ersten Postflagge, die noch auf dem Muster der Reichskriegsflagge bis 1892
basierte, wurde eine eigene Gösch zur Seite gestellt. Diese in der deutschen
Flaggenkunde einmalige Gösch führten alle Schiffe, die Post im Auftrag der
Reichspost beförderten. Als die Postflagge wie die Reichskriegsflagge 1892
durch ein völlig neues Design abgelöst wurde, verschwand auch die Postgösch.
Das Foto zeigt das Postamt Kilwa in Deutsch Ostafrika im Jahre 1912.
Neben der Postflagge waren die Postgebäude auch in den Schutzgebieten regelmäßig mit dem Reichsadler belegten Schild gekennzeichnet.

Anstatt der normalen Reichsflagge, die nahezu überall (privat, wie auch staatlich) vertreten war,

führten einige Schiffe der Handelsmarine die sogenannte Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz. Das Führen dieser Flagge war besonders reglementiert und nur den Kapitänen auf besondere Anordnung gestattet, die als Reserveoffiziere noch zum Tragen einer Uniform berechtigt waren.
Kriegsschiffe der kaiserlichen Marine führten eine eigene Gösch, die aus der Oberecke der Reichskriegsflagge entstammte.
Als einzige hatten der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika und der Gouverneur des Pachtgebietes Kiautschau jeweils eine eigene Flaggen. Die optisch identischen Flaggen dieser Gouverneure zeigen auf dem weißen Streifen der Nationalflagge mittig den Reichsadler (ohne Ordenskette) mit dem Hohenzollernschild belegt. Warum den Gouverneuren der anderen Schutzgebiete keine entsprechende Flagge zugestanden wurde, ist nicht bekannt.

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